Nebenabreden in Kreditverträgen, neudeutsch Covenants genannt, sind nicht wirklich neu. In solchen Nebenvereinbarungen werden spezifische Verhaltenspflichten (nicht Zahlungspflichten) des Kreditnehmers vertraglich festgelegt. Gerade bei nicht oder nur schwach besicherten Krediten haben Banken schon immer gerne sogenannte „Gleichrangklauseln“ in die Kreditverträge aufgenommen.  Diese Klauseln verbieten die spätere Sicherheitenstellung an andere Gläubiger, sofern der Kreditgeber nicht gleichgestellt wird.

Im Zuge der Finanzkrise haben Financial Covenants Einzug in viele Kreditverträge gehalten. Financial Covenants schreiben vor, dass bestimmte Kennzahlen in Bezug auf Eigenkapital, Verschuldung, Ertrag oder Liquidität eingehalten werden müssen. Art und Ausprägung der Kennzahlen werden zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer vereinbart und in regelmäßigen Abständen kontrolliert. Mit Blick auf Basel III müssen künftig auch kleine und mittlere Unternehmen damit rechnen, solche Financial Covenants in ihren Kreditverträgen vorzufinden.

Financial Covenants sind Frühwarnsysteme

Nicht nur für die Bank sondern vor allem für das Unternehmen selbst, sind diese Kennzahlen ein Frühwarnsystem, das zeitnah signalisiert, ob die Geschäftsentwicklung planmäßig verläuft oder nicht. Solange Covenants nicht gebrochen, die vereinbarten Werte also eingehalten werden, passiert gar nichts. Gibt es aber Abweichungen, ist das für die Bank ein Zeichen, sich besonders intensiv um dieses Kreditengagement zu kümmern. Außerdem ist der Bruch von Covenants in der Regel ein Verstoß gegen die Kreditvergabebedingungen und berechtigt die Bank zu entsprechenden Maßnahmen. Diese können von der Erhöhung des Zinssatzes, über die Forderung nach zusätzlichen Sicherheiten bis hin zur Kreditkündigung reichen.

Abgesehen von diesen Konsequenzen sollte es im Interesse jedes Unternehmens sein, über ein adäquates Frühwarnsystem zu verfügen, um Fehlentwicklungen rechtzeitig zu erkennen und effektiv gegensteuern zu können.

Richtige Vorbereitung existenziell wichtig

Wird ein Unternehmen unvorbereitet mit Financial Covenants im Kreditvertrag konfrontiert, kann das verheerende Folgen haben.  Deshalb ist eine sorgfältige und rechtzeitige Vorbereitung im Vorfeld der Kreditverhandlungen existenziell wichtig.

Für Unternehmen, die bisher noch keine Unternehmensplanung mit Soll-/ Ist-Abgleich installiert haben, wird es höchste Zeit dies zu tun. Nur so kann beurteilt werden, ob die von der Bank vorgegebenen Werte mit vertretbarem Aufwand  ermittelt und erreicht werden können.

Es ist unbedingt ratsam mit vorsichtigen Planzahlen in die Kreditverhandlungen zu gehen. Auf den ersten Blick mag dies dem Ziel widersprechen, einen Kredit in der gewünschten Höhe zu erhalten. Allerdings überprüfen Kreditabteilungen in der Regel die Planungen genau. Scheinen diese im Vergleich zur bisherigen Unternehmensentwicklung und hinsichtlich des Unternehmens­umfelds überzogen, verringern sich die Chancen einer positiven Kreditentscheidung, da Zweifel über die kaufmännische Kompetenz und Seriosität im Unternehmen aufkommen.

Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, dass vorsichtig geplante Ziele eher zu erreichen sind als zu hohe Erwartungen.  Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, den Kredit ohne Covenant-Bruch  zurückführen zu können.

Umgang mit Financial Covenants

Bei der Vereinbarung der Covenants ist darauf zu achten, dass die Berechnungsgrundlage der Kennzahlen eindeutig definiert ist. Es macht einen großen Unterschied, ob Renditekennzahlen beispielsweise anhand des Gewinns vor oder nach Steuern, vor oder nach Abschreibungen und Zinsen berechnet werden. Auch muss die Ermittlung der Kennzahlen im Unternehmen praktikabel sein. Üblicherweise müssen diese Kennzahlen quartalsweise an die Bank übermittelt werden. Gerade bei Unternehmen, deren Geschäft stark saisonabhängig ist oder die vornehmlich Projektgeschäfte abwickeln, kann es unterjährig zu starken Schwankungen kommen, die das tatsächliche Bild verzerren. Auch auf solche Besonderheiten ist bei Abschluss der Vereinbarungen zu achten.

Zeichnet sich ein Verfehlen der vereinbarten Zielgrößen ab, ist es unbedingt ratsam, frühzeitig auf die Bank zuzugehen und neben einer fundierten Ursachenanalyse auch Lösungsmöglichkeiten zur Problembeseitigung aufzuzeigen. Nur durch einen offenen und konstruktiven Umgang mit den aufgetretenen Problemen kann es gelingen, das Vertrauen der Bank zu erhalten und die Folgen des Covenant-Bruchs möglichst gering zu halten.

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