Nicht nur bei einer Unternehmensgründung, sondern auch bei Investitionen oder sogar bei Liquiditätsengpässen können Förderkredite wertvolle Unterstützung leisten. Dazu ist es aber notwendig, dass die Fördermittel rechtzeitig bei der zuständigen Stelle – das ist in der Regel die Hausbank – beantragt werden. Und zwar bevor mit dem Vorhaben überhaupt begonnen wird. Das war schon immer so. Bisher reichte es aber völlig aus, mit der Bank über das Vorhaben zu sprechen. In einem Aktenvermerk wurde das Gespräch seitens der Bank protokolliert und gut war`s. So einfach geht das ab sofort nicht mehr.

Antragstellung

Wie ich kürzlich bei einer Bankveranstaltung am Rande erfahren habe, ist jetzt ein schriftlicher Antrag zu stellen, in dem das Vorhaben schon ziemlich genau beschrieben werden muss. Erst dann kann mit den Investitionen begonnen werden. Natürlich wollte ich dazu mehr wissen. Meine Recherche im Netz hat mich dabei aber nicht wirklich weiter gebracht und selbst auf der Website der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), der deutschen Förderbank, fand ich dazu nicht einmal einen Hinweis. Also habe ich direkt bei der KfW nachgefragt und folgendes herausbekommen:

Es ist prinzipiell richtig, dass ab sofort die rechtzeitige Beantragung der Fördermittel mit einem schriftlichen Antrag nachgewiesen werden muss. Aber das gilt nicht für alle Förderprogramme, sondern hängt von der Art der Förderung ab. Die Banken sind darüber mittels Rundschreiben informiert worden und haben einen Musterantrag erhalten, den sie verwenden können, aber nicht müssen. Auch ein freischriftlich formulierter Antrag wird akzeptiert. Es ist wohl seitens der KfW auch nicht vorgesehen, konkrete Informationen zu der Änderung, beispielsweise auf ihrer Website, zu veröffentlichen.

Förderdschungel

Ich verstehe nicht, warum bei einer so wichtigen Änderung eine derartige „Geheimniskrämerei“ veranstaltet wird. Das ganze Thema Unternehmensförderung ist ohnehin schon unübersichtlich genug. Man muss sich schon intensiv damit befassen, um sich überhaupt erst mal einen Überblick über die Fördermöglichkeiten verschaffen zu können. Regelmäßig lese ich über „Klagen“ der zuständigen Stellen, dass die Fördertöpfe seitens der Unternehmen bei weitem nicht ausgeschöpft werden. Einfach mal den Bürokratismus flacher halten. Vor dem schreckt so manches Unternehmen nämlich zurück. Bevor sie sich damit auseinandersetzen, verzichteten sie lieber gleich ganz auf Fördermittel. Da braucht es keine neue Regelung mehr, die den Unternehmen schon beim Anlauf zur Förderung ein Bein stellt und sie damit von vornherein ausbremst.

Konkretes Vorgehen

Was die hier angesprochene Änderung angeht, rate ich Ihnen selbst die Initiative zu ergreifen. Formulieren Sie die wichtigsten Eckpunkte Ihres Vorhabens schriftlich und gehen Sie damit möglichst frühzeitig zu Ihrer Bank. Sprechen Sie Ihre Kundenbetreuer direkt auf die Änderung an. Und lassen Sie sich die Einreichung des „Antrags“ schriftlich mit Datumsangabe bestätigen. Sollte es sich dann herausstellen, dass für das konkrete Programm kein Antrag nötig gewesen wäre, ist das auch kein Schaden. Anders herum wäre es aber mehr als ärgerlich, wenn Sie wegen solch einer Formalie keine Fördergelder bekommen würden. Ich würde mich jedenfalls nicht darauf verlassen, dass Ihr Kundenbetreuer selbst gleich an den Förderantrag denkt. Das ist noch nicht zur Routine geworden. Und die meisten Menschen sind nun mal Gewohnheitstiere.

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