Geschafft! Am 23. April 2015 hat der Bundestag ein neues Kleinanlegerschutzgesetz beschlossen. Für Crowd-Projekte gibt es eine wichtige Ausnahmeregelung:
Ein von der BaFin (Bundesaufsichtsamt für das Finanzwesen) genehmigter Anlageprospekt ist erst ab einem Finanzierungsvolumen von 2,5 Millionen Euro erforderlich. Ansonsten gilt die Prospektpflicht bereits bei öffentlichen Finanzierungs-Angeboten ab 100.000 Euro. Allerdings muss in jedem Fall ein entsprechendes Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) zur Verfügung gestellt werden.
Den beschlossenen Entwurf des Kleinanlegerschutzgesetzes finden Sie hier.